Feuerwehrstiefel

Die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) bzw. die in Bayern zuständige KUVB (Kommunale Unfallversicherung Bayern) definieren in der Information 205-014 "Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung für Einsätze bei der Feuerwehr" die Anforderungen an die Schutzausrüstung und damit auch die Feuerwehrstiefel.

In Röttenbach ist jede Einsatzkraft mit einem Paar Stiefel für alle Standardeinsätze von der Technischen Hilfeleistung, Brandbekämpfung in Gebäuden und im Freien bis hin zur Absturzsicherung, Erweiterten Ersten Hilfe und Unwettereinsätzen ausgerüstet. Dementsprechend bringt das Schuhwerk eine Vielzahl an Ausstattung mit sich wie beispielsweise "Stahlsohle und Stahlkappe" für Durchtritt- und Zehenschutz, eine thermische Isolierung und eine Antistatische Sohle. Unser Schuhwerk muss nach DIN EN 15090 in Verbindung mit DIN EN ISO 20345 geprüft und nach der europäischen Richtlinie 89/686/EWG (PSA-Richtlinie) zertifiziert sein (EG-Baumusterprüfbescheinigung). 

Darüber hinaus sind die Stiefel der Einsatzkräfte, welche für Arbeiten mit der Motorsäge ausgebildet sind, mit einer Schnittschutzeinlage ausgestattet um insbesondere die Füße, welche nicht von den Schnittschutzhosen geschützt werden, vor Schnittverletzungen zu schützen.

Im Wesentlichen gibt es zwei Bauformen, die sogenannten Schlupfstiefel ohne Schnürung, sowie Schnürstiefel mit Schnellverschluss, hierbei handelt es sich um Stiefel die klassisch geschnürt werden, aber die Schnürung mit einem Reisverschluss schnell zu öffnen und vor allem zu schließen ist. Feuerwehrstiefel wiegen in der Regel circa 1,1 kg pro Stück und sind mindestens 28 cm hoch.

Aktuell werden unsere Einsatzkräfte bei Bedarf neuer Stiefel mit Schlupf- oder Schnürrstiefel der Firma VÖLKL Professional ausgestattet.

 

Die Bilder wurden uns durch den Hersteller zur Verfügung gestellt. Dementsprechend gilt für die Bilder: © VÖLKL GmbH & Co. KG